800.000 € · 1. Januar 2027
E-Rechnungen direkt aus Ihrer eigenen Software
Ihre eigene Anwendung erzeugt und liest künftig ZUGFeRD und XRechnung: Wir bauen die Komponente dafür, mit Quellcode und Validierungsbericht. Ab 1. Januar 2027 müssen Unternehmen mit mehr als 800.000 € Gesamtumsatz im Vorjahr Rechnungen an andere Unternehmen im Inland als E-Rechnung ausstellen. Die Komponente wird in Ihre Anwendung integriert und läuft in Ihrer Umgebung.
Was wann gilt
Stand: 3. November 2026
- Seit 1. Januar 2025
- Unternehmen müssen E-Rechnungen von anderen Unternehmen empfangen können.
- Bis 31. Dezember 2026
- Beim Ausstellen sind Papier und PDF weiter zulässig.
- Ab 1. Januar 2027
- Pflicht zum Ausstellen für Unternehmen mit mehr als 800.000 € Gesamtumsatz im Vorjahr.
- Ab 1. Januar 2028
- Pflicht zum Ausstellen für alle Unternehmen bei Rechnungen an andere Unternehmen im Inland.
Rechnungen an Privatkunden sind nicht betroffen.
Ausstellen, empfangen oder beides
Ausstellen
- Was passiert
- Aus Ihren Rechnungsdaten entsteht eine ZUGFeRD- oder XRechnung-Datei.
- Wann nötig
- Spätestens mit Beginn Ihrer Ausstellungspflicht
Empfangen
- Was passiert
- Eingehende E-Rechnungen werden validiert, ausgelesen und in Ihr System importiert.
- Wann nötig
- Seit 1. Januar 2025
Welche Formate zulässig sind
| Format | Aufbau |
|---|---|
| ZUGFeRD / Factur-X | Ein lesbares PDF (PDF/A-3) mit eingebetteter XML-Datei. Zulässig ab Version 2.0.1, ohne die Profile MINIMUM und BASIC-WL. Aktuell gilt Version 2.5.2. |
| XRechnung | Ein strukturiertes XML-Format (UBL oder CII) ohne eingebettetes PDF. Öffentliche Auftraggeber verlangen in der Regel dieses Format. |
Beide beruhen auf der europäischen Norm EN 16931.
Wo Ihre Rechnungen heute entstehen
Die Komponente setzt dort an, wo Ihre Rechnungsdaten bereits liegen: in einer eigenen Anwendung, einer Branchensoftware oder einem ERP ohne passende Erweiterung. Sie liest die Daten aus Datenbank, Export oder Schnittstelle und erzeugt daraus die E-Rechnung.
Woran das Ergebnis gemessen wird
Jede Testrechnung wird gegen EN 16931 und die Geschäftsregeln des gewählten Formats validiert. Sonderfälle wie Gutschriften und mehrere Steuersätze werden einzeln geprüft. Das Ergebnis dokumentieren wir, wie vereinbart, in einem Validierungsbericht.
Wann eine Buchhaltungssoftware reicht und wann nicht
Entstehen Ihre Rechnungen in Lexware, sevdesk oder einer vergleichbaren Software, reicht deren E-Rechnungsfunktion meist aus. Wir bauen die Komponente für Rechnungen, die in einer eigenen oder spezialisierten Anwendung entstehen und dort bleiben sollen.
BEISPIEL · EIGENE AUFTRAGSVERWALTUNG
So kann ein Vorhaben aussehen
- Ihre Angaben
- Anonymisierte Beispielrechnungen mit Ihren Sonderfällen und ein Export der Rechnungsdaten.
- Ergebnis
- Ihre Anwendung erzeugt ZUGFeRD-Rechnungen; jede Beispielrechnung ist validiert.
Beispielhafte Darstellung eines möglichen Vorhabens.
Häufige Fragen
- Was ist der Unterschied zwischen ZUGFeRD und Factur-X?
- Technisch sind sie gleich. ZUGFeRD 2.5.2 entspricht Factur-X 1.09.2, der deutsche und der französische Name bezeichnen dasselbe Format.
- ZUGFeRD oder XRechnung?
- Beide sind zulässig. ZUGFeRD verbindet ein lesbares PDF mit den Rechnungsdaten, XRechnung ist ein reines XML-Format.
- Muss unsere bestehende Rechnungssoftware geändert werden?
- Meist nicht. Nötige Anpassungen stehen vorher in der Leistungsbeschreibung.
- Welche Systeme können angebunden werden?
- Eigene Anwendungen, Branchensoftware und ERP-Systeme, sofern die Rechnungsdaten über Datenbank, Export oder Schnittstelle erreichbar sind. Für SAP siehe SAP & ERP.
- Wo läuft die Komponente?
- In Ihrer Umgebung, als Modul Ihrer Anwendung oder als eigener Dienst daneben.
- Was passiert bei einer neuen ZUGFeRD-Version?
- Wir liefern die Version, die in der Leistungsbeschreibung steht, derzeit 2.5.2. Die Anpassung an eine spätere Fassung lässt sich gesondert vereinbaren.
Quellen: BMF, Fragen und Antworten zur E-Rechnung · FeRD, ZUGFeRD 2.5.2
Wie Umfang, Prüfung und Übergabe geregelt sind: So arbeiten wir →
In welcher Anwendung entstehen Ihre Rechnungen?
Schreiben Sie kurz, um welches System es geht. Ich melde mich innerhalb eines Werktags.
Stephanie Escarciga · +49 15679 281048Mo–Fr 7 bis 18 Uhr