BFSG2026-08-12

BFSG und WCAG: Was das Barrierefreiheits­stärkungs­gesetz technisch verlangt

Seit dem 28. Juni 2025 gilt in Deutschland das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Es setzt den European Accessibility Act der EU um. Das Gesetz stellt Anforderungen an Onlineshops und viele digitale Dienste für Verbraucher.

Stand: Oktober 2026

Vom EU-Recht zur prüfbaren Regel

Hinter dem BFSG stehen vier Ebenen:

  • European Accessibility Act (Richtlinie (EU) 2019/882): die EU-weite Pflicht zur Barrierefreiheit
  • BFSG: das deutsche Gesetz, das festlegt, wer betroffen ist und wie kontrolliert wird
  • EN 301 549: die europäische Norm, die beschreibt, was technisch barrierefrei heißt
  • WCAG 2.1, Stufe AA: die prüfbaren Kriterien für Webseiten und Webanwendungen, auf die EN 301 549 verweist

Wen das BFSG betrifft

Das Gesetz gilt für bestimmte Produkte und Dienstleistungen für Verbraucher. Dazu gehören unter anderem:

  • Onlineshops und andere Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr
  • Bank- und Zahlungsdienste
  • E-Books und Software zum Lesen von E-Books
  • Telekommunikationsdienste
  • Hardware wie Computer, Smartphones, E-Book-Reader und Selbstbedienungsterminals

Kleinstunternehmen sind ausgenommen, soweit sie Dienstleistungen erbringen. Kleinstunternehmen haben weniger als 10 Beschäftigte und höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme. Für Produkte gilt die Ausnahme nicht. Angebote, die sich nur an Unternehmen richten, fallen nicht unter das BFSG.

Ob die Pflicht für Ihr Unternehmen gilt, klärt Ihre Rechtsberatung.

Übergangsfristen

Für die Website eines Onlineshops gibt es keine Übergangsfrist. Übergangsregeln gelten nur in bestimmten Fällen:

  • Dienstleistungsverträge, die vor dem 28. Juni 2025 geschlossen wurden, längstens bis 27. Juni 2030
  • Produkte, die vor dem 28. Juni 2025 zur Erbringung einer Dienstleistung eingesetzt wurden, bis 27. Juni 2030
  • Selbstbedienungsterminals bis zum Ende ihrer Nutzungsdauer, längstens 15 Jahre nach Inbetriebnahme

Aufsicht und Bußgelder

Die Einhaltung kontrolliert die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) in Magdeburg. Verstöße können mit Bußgeldern bis 100.000 € geahndet werden. Möglich sind auch Abmahnungen nach Wettbewerbsrecht.

Dienstleister müssen außerdem in einer Barrierefreiheitserklärung angeben, wie ihr Angebot die Anforderungen erfüllt.

Die vier Grundsätze der WCAG

Jedes Kriterium der WCAG gehört zu einem von vier Grundsätzen:

  • Wahrnehmbar: Inhalte lassen sich erfassen, etwa durch Alternativtexte für Bilder, ausreichenden Kontrast und Untertitel für Videos.
  • Bedienbar: Die Seite lässt sich vollständig per Tastatur steuern, und der Fokus ist jederzeit sichtbar.
  • Verständlich: Beschriftungen, Navigation und Fehlermeldungen sind eindeutig.
  • Robust: Der Code ist so aufgebaut, dass Screenreader und andere Hilfsmittel ihn zuverlässig auslesen.

Die drei Stufen

  • Stufe A: die Grundlage, zum Beispiel ein Alternativtext für jedes Bild
  • Stufe AA: die Stufe, auf die EN 301 549 verweist, zum Beispiel ein Kontrast von mindestens 4,5 : 1 für normalen Text
  • Stufe AAA: die höchste Stufe, zum Beispiel Gebärdensprache für aufgezeichnete Audioinhalte; gesetzlich nicht verlangt

WCAG 2.2 und die neue EN 301 549

Am 2. September 2026 hat ETSI die EN 301 549 in Version 4.1.1 veröffentlicht. Sie verweist für Webseiten auf WCAG 2.2, Stufe AA. Maßgeblich für das BFSG wird sie, sobald die EU-Kommission sie im Amtsblatt der EU nennt. Bis dahin bleibt WCAG 2.1 AA der Maßstab.

WCAG 2.2 ergänzt unter anderem diese Kriterien der Stufen A und AA:

  • Der Tastaturfokus wird nicht vollständig von anderen Inhalten verdeckt, etwa von festen Leisten oder Schaltflächen.
  • Klickflächen sind mindestens 24 × 24 Pixel groß oder haben genug Abstand zueinander.
  • Was sich per Ziehen bedienen lässt, funktioniert auch mit einem einfachen Klick.
  • Hilfe-Angebote, die auf mehreren Seiten vorkommen, stehen dort an derselben Stelle.
  • Angaben, die im selben Ablauf schon gemacht wurden, müssen nicht erneut eingegeben werden.
  • Die Anmeldung kommt ohne Gedächtnis- oder Rechenaufgabe aus; Passwörter dürfen zum Beispiel eingefügt werden.

Typische Barrieren in Onlineshops

  • Bilder ohne Alternativtext
  • zu schwacher Kontrast bei Schaltflächen oder Fließtext
  • Formularfelder ohne verknüpfte Beschriftung
  • klickbare div-Elemente statt echter Schaltflächen: Sie sind per Tastatur nicht erreichbar, und Screenreader erkennen sie nicht als Schaltfläche
  • fehlender oder unsichtbarer Tastaturfokus
  • Fehlermeldungen, die nur angezeigt, aber nicht vorgelesen werden
  • Seiten, die bei 320 CSS-Pixel Breite horizontales Scrollen erzwingen

Ein Beispiel für Kontrast: Grauer Text in #999999 auf Weiß erreicht etwa 2,8 : 1 und fällt durch. Text in #767676 erreicht 4,5 : 1 und besteht.

Wie Barrieren gefunden werden

Automatische Werkzeuge wie axe-core oder Lighthouse finden schnell fehlende Alternativtexte, Kontrastfehler und fehlende Beschriftungen. Sie erkennen aber nur einen Teil der Barrieren.

Der Rest zeigt sich erst bei der Prüfung von Hand:

  • Tastatur: Ist jedes Element ohne Maus erreichbar und bedienbar, in sinnvoller Reihenfolge?
  • Screenreader, etwa NVDA oder VoiceOver: Werden Felder, Bilder und Fehlermeldungen richtig vorgelesen?
  • Vergrößerung: Bleibt die Seite bei 200 % Textvergrößerung nutzbar und bricht sie bei 320 CSS-Pixel Breite ohne horizontales Scrollen um?

Erst beide Prüfarten zusammen ergeben ein vollständiges Bild.

Seovantis prüft festgelegte Seiten und Abläufe nach WCAG 2.1 AA und behebt Barrieren direkt im Code von Onlineshops und Portalen: Barrierefreiheit im Code

Was eingeblendete Barrierefreiheits-Werkzeuge leisten

Eingeblendete Werkzeuge, oft Overlays genannt, legen eine Bedienleiste über die Seite. Besucher können dort Schriftgröße oder Kontrast umstellen. Den Code der Seite ändern sie nicht.

Die Überwachungsstellen des Bundes und der Länder haben dazu eine gemeinsame Einschätzung veröffentlicht (Stand März 2025). Danach können Overlay-Tools einen Webauftritt mit bestehenden Barrieren derzeit nicht vollständig barrierefrei machen. Sie können sogar neue Barrieren schaffen, etwa im Zusammenspiel mit Screenreadern.

Barrieren lassen sich deshalb nur dort beheben, wo sie entstehen: im Code der Seite.

Quellen

Passende Leistung

BFSG & Barrierefreiheit

Accessibility-Audit zum Festpreis: Quick Check ab 490 € netto, Audits nach WCAG 2.1 Level A und AA, Behebung im Code auf Wunsch.

Ein ähnliches Vorhaben?

Schildern Sie kurz Ihre Ausgangslage. Ich melde mich innerhalb eines Werktags.

Anfrage stellen